Gesetze / Zuteilungsgesetz 2007
ZuG 2007§ 3 Begriffsbestimmungen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZuG%202007/3#abs-1 (1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Begriffsbestimmungen des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZuG%202007/3#abs-2 (2) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.
Neuanlagen: Anlagen, deren Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2004 erfolgt,
2.
Inbetriebnahme: die erstmalige Aufnahme des Regelbetriebs,
3.
Produktionsmenge: die Menge der je Jahr in einer Anlage erzeugten Produkteinheiten.